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Landesregierung Niedersachsen beschließt Maßnahmenpaket

Die Landesregierung Niedersachsen hat am gestrigen Dienstag Voraussetzungen für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch den COVID-19 Virus auf den Weg gebracht. Mit einem entsprechenden Nachtragsentwurf für den Jahreshaushalt 2020 sollen Mittel in Höhe von 4,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Der Großteil von 3 Milliarden Euro soll zur Unterstützung der Wirtschaftsleistung bereitgestellt werden. Der restliche Anteil soll für die Strukturen der Gesundheitsversorgung aufgebracht werden.

Finanzminister Reinhold Hilbers zu Folge, sei es erforderlich schnelle Entscheidungen zu treffen um notwendige Mittel bereitzustellen. Es gehe darum handlungsfähig zu bleiben und keine Zeit zu verlieren. „Angesichts der unvorhergesehenen Herausforderungen ist es wichtig, Verantwortung zu übernehmen. Wir handeln schnell und entschlossen“, so Hilbers.

Steuerliche Maßnahmen

Die Corona-Krise führt bundesweit zu wirtschaftlichen Auswirkungen. Um davon unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen schnell steuerliche Erleichterungen einzuräumen, unterstützt Hilbers bundesweite Anpassungen für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern sowie für die unkomplizierte und schnelle Herabsetzung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: „Sobald als möglich werden die Niedersächsischen Finanzämter die Erleichterungen pragmatisch anwenden. Beispielsweise sollen in diesen Fällen auch zinsfreie Stundungen vereinbart werden können“, stellte Hilbers in Aussicht.

Öffentliche Bürgschaften

Betroffene Unternehmen können auf die Unterstützung der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) und dem Land Niedersachsen bauen. Bei der Krisenbewältigung hätten sich Kreditbürgschaften in der Vergangenheit bereits bewährt. „Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung“, erklärte Hilbers.

Quelle: Pressestelle der Niedersächsischen Staatskanzlei