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Bewegungsfreiheit eingeschränkt

Bedrohungen durch Pandemie

Am Nachmittag haben die Regierungschefs und -cheffinen der Bundesländer in einer Telefonkonferenz die aktuelle Situation beraten. Das Coronavirus breitet sich weiterhin mit besorgniserregender Geschwindigkeit in Deutschland aus.

Gegenmaßnahmen

Derzeit gibt es noch keinen Impfstoff. Alles was getan werden kann ist derzeit:

  1. mit aller Kraft und Entschlossenheit zu versuchen, den Anstieg der schweren Fallzahlen zu verlangsamen.
  2. durch Einschränkung der persönlichen Begegnung mit anderen Menschen, die Verbreitung so weit wie möglich zu reduzieren.

Die Verlangsamung des Anstiegs der Fallzahlen ist das aktuell wirksamste Mittel, das wir haben.

Neue Leitlinien

In der Ministerkonferenz wurden verschärfende Leitlinen zur Verlangsamung der Corona Pandemie beschlossen:

  1. Alle werden angehalten, die Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 oder besser 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notweindige Tätigkeiten bleiben weiterhin möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil man in diesem Bereich eine körperliche Nähe hat, die ja unabdingbar für die Berufsausübung ist, und sie deshalb nicht zu den Leitlinien, die wir uns gegeben haben, passen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
  8.  In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Das sind keine Empfehlungen! Es sind Regeln, die in unser aller Interesse einzuhalten sind. Die Ordnungskräfte werden das überprüfen, und wo sie Verstöße feststellen, wird es Folgen haben und Strafen geben.

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